Auswandern Nach Malta Non-Dom steuerfrei leben
Auswandern nach Malta: Leben im Steuerparadies dank Non-Dom-Status
Malta, die malerische Mittelmeerinsel, bietet weit mehr als nur strahlenden Sonnenschein, mildes Klima und ein reiches kulturelles Erbe. Sie zieht Jahr für Jahr zahlreiche Menschen an, die nicht nur das mediterrane Lebensgefühl suchen, sondern auch steuerliche Vorteile schätzen. Besonders das sogenannte Non-Dom-Regime macht Malta für Expats und Investoren zu einer der attraktivsten Optionen in Europa. Doch was genau bedeutet der Non-Dom-Status, und wie funktioniert er?
Was ist der Non-Dom-Status in Malta?
Der Begriff „Non-Dom“ steht für „not domiciled“, also steuerlich nicht ansässig. Dieses System, das auch in Ländern wie Großbritannien und Irland existiert, erlaubt es ausländischen Personen, die in Malta leben, ihre im Ausland erzielten Einkünfte von der maltesischen Besteuerung auszunehmen – solange diese Einkünfte nicht nach Malta überwiesen werden.
Vorteile des Non-Dom-Programms in Malta
Das Non-Dom-System in Malta ist eines der liberalsten weltweit. Es bietet zahlreiche Vorteile:
Keine Besteuerung ausländischer Einkünfte: Solange die Einnahmen auf ausländischen Konten verbleiben und nicht nach Malta transferiert werden, sind sie steuerfrei.
Kapital aus dem Bestand: Vermögen, das vor dem Umzug nach Malta aufgebaut wurde, kann ohne Steuerpflicht nach Malta übertragen werden.
Keine zeitliche Begrenzung: Im Gegensatz zu anderen Ländern gibt es keine Frist für den Non-Dom-Status in Malta.
Keine Pauschalsteuer: Es ist keine pauschale Besteuerung erforderlich, wie sie in einigen anderen Steueroasen üblich ist.
Keine Vermögen-, Erbschaft- oder Schenkungssteuer: Diese Steuern existieren in Malta nicht, abgesehen von Immobilienübertragungen durch Erbschaft oder Schenkung.
Wer qualifiziert sich für den Non-Dom-Status?
Der Non-Dom-Status richtet sich an Personen, die ihren Wohnsitz nach Malta verlegen, jedoch ihren steuerlichen Lebensmittelpunkt („Domicile“) in einem anderen Land behalten. Dazu zählen:
Investoren: Personen mit Einkünften aus Dividenden, Zinsen oder Kapitalerträgen.
Unternehmer: Eigentümer von Auslandsgesellschaften (z. B. US-LLCs).
Privatpersonen: Menschen mit Vermögen und Einkommen aus internationalen Quellen.
Nicht begünstigt sind Einkünfte, die aus maltesischen Quellen stammen, sowie Gehalt und Gewinne aus einer maltesischen Anstellung oder einer lokalen Geschäftstätigkeit.
Mindeststeuer und Voraussetzungen
Trotz der steuerlichen Freiheiten gibt es einige Bedingungen:
Mindeststeuer: Wer mehr als 35.000 Euro Auslandseinkommen pro Jahr erzielt, muss eine Mindeststeuer von 5.000 Euro in Malta entrichten.
Einhaltung der Remittance Basis: Einkünfte dürfen nicht nach Malta überwiesen werden, wenn sie steuerfrei bleiben sollen.
Keine Verbindung zu Malta: Es dürfen keine wirtschaftlichen oder operativen Verbindungen zwischen den Einkünften und Malta bestehen.
Steuern in Malta: Ein Überblick
Auf Einkünfte und Vermögen, die in Malta erwirtschaftet oder nach Malta transferiert werden, können Steuern anfallen. Hier sind die wichtigsten Steuersätze:
Einkommensteuer (für Einzelpersonen):
0 %: Bis zu 12.000 Euro.
15 %: Zwischen 12.001 und 16.000 Euro.
25 %: Zwischen 16.001 und 60.000 Euro.
35 %: Über 60.000 Euro.
Körperschaftsteuer:
Der nominelle Satz von 35 % wird durch eine effektive Steuer von nur 5 % für Unternehmen mit ausländischen Gesellschaftern abgemildert.
Kapitalertragsteuer:
Non-Dom-Steuerzahler zahlen keine Kapitalertragsteuer auf Gewinne, die nicht nach Malta transferiert werden. Im Herkunftsland können jedoch weiterhin Steuern anfallen, abhängig von den Bestimmungen des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA).
Kryptowährungen und Steuern
Malta gilt als ein Paradies für Kryptowährungsinvestoren:
Private Gewinne: Gewinne aus privatem Handel sind steuerfrei (außer beim Daytrading).
Gewerblicher Handel: Unternehmen, die mit Kryptowährungen handeln, unterliegen einem Steuersatz von 35 %.
Rente und Altersvorsorge
Die Besteuerung von Renten und Pensionen hängt von mehreren Faktoren ab:
Quelle der Rente: Je nach Herkunftsland gelten unterschiedliche Regeln.
Doppelbesteuerungsabkommen: Deutsche Renten sind in der Regel weiterhin in Deutschland steuerpflichtig.
Warum Malta als Non-Dom-Standort?
Malta kombiniert steuerliche Vorteile mit einer hohen Lebensqualität. Die gute Infrastruktur, politische Stabilität und ein pulsierendes Wirtschaftsumfeld machen den Inselstaat für Auswanderer besonders attraktiv. Wer langfristig seine Steuerlast optimieren und in einem mediterranen Paradies leben möchte, findet in Malta ideale Voraussetzungen.
Jetzt beraten lassen
Ob Sie planen, Ihre Einkommensströme zu optimieren, ein Unternehmen zu gründen oder einfach die Vorteile des mediterranen Lebensstils zu genießen – Malta bietet eine Vielzahl von Möglichkeiten. Lassen Sie sich von unseren Experten beraten und starten Sie Ihre Reise ins Steuerparadies Malta.
Sie haben Fragen? Nehmen sie mit unserem Büro Kontakt auf.
|